In diesem Kurs erlangen Sie die Kenntnisse und Nachweise gemäß den Vorschriften des Tierschutzgesetzes zur Durchführung von Tierversuchen. Er wurde gemäß den Richtlinien der FELASA (Federation of European Laboratory Animal Science Associations) konzipiert und wird von deutschen (teils auch ausländischen) Behörden anerkannt.
Der Kurs vermittelt Sachkunde entsprechend der EU-Richtlinie 2010/63/EU, Artikel 23, Funktion A sowie der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) Anlage 1, Abschnitt 3.
Der 40-stündige Kurs besteht aus einem Theorie- sowie einem Praxisteil. Am Ende des Kurses erfolgt eine schriftliche Erfolgskontrolle. Bei erfolgreich bestandener Erfolgskontrolle und regelmäßiger Teilnahme am Kurs wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Zielgruppe
Alle Personen, die erstmals im Rahmen ihrer Dienstaufgaben bzw. ihrer Forschungsvorhaben Tierversuche durchführen wollen oder daran beteiligt sind.
Weitere Informationen zum Kurs und zur Anmeldung finden sich auf der Website des Center for Continuing Education.